Die Klinik sagt: „Heute geht es nach Hause“ und jetzt?
Eine Entlassung kann manchmal kurzfristiger kommen, als die Familie erwartet. Deshalb solltest Du zuerst drei Dinge klären: Wann ist Dein Angehöriger tatsächlich entlassungsbereit, wohin genau geht die Fahrt und welche Art der Beförderung wird benötigt?
Gerade bei einer Abholung aus einem Krankenhaus in Kleve, Geldern, Wesel oder außerhalb des Niederrheins hilft eine möglichst konkrete Zeitangabe. „Heute Nachmittag“ ist für einen Fahrdienst schwerer zu planen als ein realistisches Zeitfenster.
Wichtig ist auch: Krankenhäuser können im Rahmen ihres Entlassmanagements eine medizinisch notwendige Krankenbeförderung für die Versorgung unmittelbar nach der Entlassung verordnen. Deshalb lohnt es sich, diese Frage noch vor dem Verlassen der Station anzusprechen.
Sitzend, Rollstuhl, Tragestuhl oder liegend: Was wird für die Heimfahrt gebraucht?
Nicht die Entfernung entscheidet darüber, welches Fahrzeug benötigt wird, sondern die tatsächliche Mobilität und medizinische Notwendigkeit.
Kann Dein Angehöriger selbstständig einige Schritte gehen? Wird ein Rollator benötigt? Muss die Person im Rollstuhl gefahren werden? Ist ein Tragestuhl notwendig oder wird eine liegende Beförderung gebraucht?
Bei einer verordneten Krankenbeförderung wählt die Ärztin oder der Arzt das erforderliche Beförderungsmittel anhand des Gesundheitszustands und der Gehfähigkeit aus. Behindertengerecht ausgestattete Mietwagen für Rollstuhlfahrer sowie Liegemietwagen gehören zu den Krankenfahrten ohne medizinisch-fachliche Betreuung. Wird während der Fahrt eine medizinische Betreuung oder besondere medizinische Ausstattung benötigt, ist dagegen ein Krankentransportwagen erforderlich.
Huckepack ist Krankenfahrdienst, kein Rettungsdienst und kein KTW. Wir führen keine medizinischen Maßnahmen während der Fahrt durch.
Wer bezahlt die Fahrt nach der Krankenhausentlassung?
Hier gibt es ein wichtiges Missverständnis: Eine Heimfahrt aus dem Krankenhaus muss nicht automatisch privat bezahlt werden.
Ist die Krankenbeförderung im Zusammenhang mit der stationären Behandlung medizinisch notwendig, kann sie verordnet werden. Für medizinisch notwendige Krankenbeförderungen bei stationärer sowie vor- und nachstationärer Behandlung muss die Verordnung grundsätzlich nicht vorher von der Krankenkasse genehmigt werden.
Das Krankenhaus kann eine notwendige Krankenbeförderung außerdem direkt im Rahmen des Entlassmanagements verordnen, wenn diese für die Versorgung unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist.
Anders sieht es aus, wenn keine medizinische Notwendigkeit für die Krankenbeförderung besteht oder die Fahrt nicht unter die Voraussetzungen der gesetzlichen Krankenversicherung fällt. Dann kann die Heimfahrt privat organisiert werden.
Bei Privatfahrten nennen wir den Preis transparent. Für viele Fahrten im Kreis Kleve und Wesel kannst Du auf unserer Privatpreise-Seite bereits vorab eine Kostenschätzung mit dem Online-Rechner erhalten.
Auch bei einer Kassenleistung kann die gesetzliche Zuzahlung anfallen. Sie beträgt grundsätzlich zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens fünf und höchstens zehn Euro je Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
Warum eine spontane Samstagsfahrt trotzdem Planung braucht
Dass Samstag ist, verändert die medizinischen Voraussetzungen für eine Krankenbeförderung nicht. Für die praktische Organisation macht das Wochenende aber durchaus einen Unterschied.
Huckepack plant seine Fahrzeuge von Sonsbeck aus für viele feste Krankenfahrten im Kreis Kleve und Wesel. Unsere Fahrzeuge warten nicht wie Taxis an jeder Ecke in Geldern, Xanten, Alpen oder Kleve. Ein Fahrzeug muss zunächst frei sein, zur Klinik gelangen und anschließend die Fahrt nach Hause durchführen.
Wir versuchen selbstverständlich, auch kurzfristige Entlassungsfahrten möglich zu machen. Aber gerade bei Rollstuhl-, Tragestuhl- oder liegenden Fahrten benötigen wir das passende Fahrzeug und gegebenenfalls zwei Mitarbeitende.
Deshalb gilt: Wenn am Freitag bereits zu hören ist „Morgen könnte die Entlassung sein“, solltest Du nicht unbedingt bis Samstag kurz vor der Entlassung warten. Je früher wir von der möglichen Fahrt wissen, desto besser können wir prüfen, was sich einplanen lässt.
Diese Informationen braucht Huckepack für die Entlassungsfahrt
Für die erste Prüfung reichen wenige klare Angaben: Aus welchem Krankenhaus wird Dein Angehöriger entlassen? Wohin geht die Fahrt? Wann ist die Person ungefähr abholbereit? Kann sie sitzen, wird ein Rollstuhl oder Tragestuhl benötigt oder muss sie liegend gefahren werden?
Ebenso wichtig ist die Frage, ob das Krankenhaus eine Verordnung für Krankenbeförderung ausgestellt hat. Verordnungen werden grundsätzlich vor Inanspruchnahme der Beförderung ausgestellt; eine nachträgliche Ausstellung ist nur in Ausnahmefällen, insbesondere in Notfällen, vorgesehen.
Für die Abrechnung benötigt Huckepack die Verordnung im Original. Die konkreten Abläufe zur Übergabe klären wir mit Dir bei der Fahrt.
Samstag entlassen? Erst klären, dann Fahrt anfragen
Eine kurzfristige Krankenhausentlassung muss nicht automatisch zum Organisationschaos werden. Kläre auf der Station zuerst die Entlassungszeit, die benötigte Beförderungsart und die Frage, ob eine Krankenbeförderung medizinisch notwendig ist und vom Krankenhaus verordnet wird.
Danach kann Huckepack prüfen, ob und wann eine passende Fahrt möglich ist. Von unserem Standort in Sonsbeck fahren wir Patientinnen und Patienten im Kreis Kleve, im Kreis Wesel und darüber hinaus am Niederrhein.