Pflegegrad 2 allein macht aus einer Fahrt noch keine Kassenfahrt
Pflegegrad 2 bestätigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Er führt aber nicht automatisch dazu, dass die gesetzliche Krankenkasse Fahrten zu ambulanten Arztterminen oder Behandlungen bezahlt.
Die vereinfachten Voraussetzungen gelten bei ambulanten Krankenfahrten insbesondere für Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung ärztlich festgestellt sein. Auch bestimmte Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können relevant sein. Pflegegrad 2 gehört nicht automatisch zu diesen Gruppen.
Das bedeutet nicht, dass eine Kostenübernahme mit Pflegegrad 2 ausgeschlossen ist. Der konkrete Fall muss nur genauer geprüft werden.
Das entscheidende Detail ist der anerkannte Ausnahmefall
Bei Pflegegrad 2 hängt die Kostenfrage vor allem davon ab, ob eine medizinisch begründete Ausnahme vorliegt. Erst wenn eine Krankenbeförderung überhaupt verordnet werden darf, stellt sich die Frage nach der Genehmigung durch die Krankenkasse.
Eine Übernahme kann beispielsweise infrage kommen, wenn eine vergleichbar schwere und dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung besteht und über einen längeren Zeitraum ambulante Behandlungen erforderlich sind. Nach den Informationen der KBV muss die Behandlung in diesem Fall voraussichtlich mindestens sechs Monate dauern. Solche Fahrten sind vorab genehmigungspflichtig.
Ein Pflegegrad 2 kann also Teil der persönlichen Situation sein. Er ersetzt aber weder die medizinische Begründung noch die notwendige Prüfung.
Auch die Art der Behandlung kann entscheidend sein
Bei bestimmten länger andauernden und häufig notwendigen ambulanten Behandlungen können Fahrkosten unabhängig vom Pflegegrad übernommen werden. Als typische Ausnahmefälle werden insbesondere ambulante Dialyse, onkologische Strahlentherapie und bestimmte parenterale onkologische Arzneimitteltherapien genannt. Auch vergleichbare Ausnahmefälle können nach individueller Prüfung berücksichtigt werden.
Wichtig bleibt: Nicht jede Therapie und nicht jeder regelmäßige Arzttermin erfüllt automatisch diese Voraussetzungen. Die Ärztin oder der Arzt muss beurteilen, ob die Beförderung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist. Bei genehmigungspflichtigen ambulanten Fahrten entscheidet anschließend die Krankenkasse.
Arzttermin bedeutet nicht automatisch Anspruch auf eine Krankenfahrt
Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten nur, wenn die Fahrt unmittelbar mit einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenhängt und zwingend medizinisch notwendig ist.
Es genügt daher nicht, dass ein Termin in einer Praxis stattfindet. Fahrten zum Abholen eines Rezeptes, zur reinen Terminvereinbarung oder zum Erfragen eines Befundes sind beispielsweise nicht verordnungsfähig. Auch die Wahl des Fahrzeugs richtet sich danach, was aus medizinischer Sicht erforderlich ist.
Kann eine Person öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Auto aus zwingenden medizinischen Gründen nicht nutzen, kann eine Krankenfahrt mit Taxi oder Mietwagen verordnet werden. Dazu können auch behindertengerecht ausgestattete Fahrzeuge für Rollstuhltransporte oder Liegendmietwagen gehören. Während solcher Krankenfahrten findet keine medizinisch-fachliche Betreuung statt.
Huckepack ist Krankenfahrdienst, kein Rettungsdienst und kein Krankentransportwagen. Wir führen keine medizinischen Maßnahmen an Bord durch.
So klärst Du die Bezahlung vor der Fahrt
1. Beschreibe der Arztpraxis die tatsächliche Mobilität
Nenne nicht nur den Pflegegrad. Erkläre konkret, was im Alltag nicht mehr möglich ist.
Kann Dein Angehöriger sicher in ein normales Auto einsteigen? Kann er öffentliche Verkehrsmittel nutzen? Wird ein Rollstuhl benötigt? Geht es um eine einmalige Untersuchung oder um eine länger andauernde Behandlungsserie?
Die Arztpraxis entscheidet, ob eine Krankenbeförderung medizinisch notwendig ist und welches Beförderungsmittel gebraucht wird. Auf der Verordnung sollte außerdem erkennbar sein, ob nur die Hinfahrt, nur die Rückfahrt oder beides erforderlich ist.
2. Prüfe, ob die Krankenkasse vorher zustimmen muss
Viele ambulante Krankenfahrten müssen vor Fahrtantritt von der Krankenkasse genehmigt werden. Ausnahmen bestehen unter anderem bei medizinisch notwendigen Fahrten zu stationären sowie bestimmten vor- und nachstationären Behandlungen. Deshalb sollte nicht pauschal angenommen werden, dass jede Verordnung vorgelegt werden muss oder automatisch genügt.
Bei Pflegegrad 2 solltest Du die Kostenübernahme vor einer ambulanten Fahrt ausdrücklich mit der Krankenkasse klären. Eine schriftliche Genehmigung schafft mehr Sicherheit als die Hoffnung, die Fahrt später abrechnen zu können.
3. Plane die Fahrt erst als Kassenfahrt, wenn alles geklärt ist
Eine Verordnung soll grundsätzlich vor der Beförderung ausgestellt werden. Eine nachträgliche Ausstellung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen vorgesehen, insbesondere bei Notfällen. Sie ist keine verlässliche Lösung für planbare Krankenfahrten.
Für die Abrechnung benötigt Huckepack die Verordnung im Original. Du kannst sie per Post an unser Büro in Sonsbeck schicken oder unserem Fahrer übergeben. Bitte kläre vor der ersten Fahrt mit uns, wann das Original vorliegen muss.
Wann eine Fahrt privat bezahlt werden kann
Private Kosten können entstehen, wenn keine gültige Verordnung vorliegt, eine erforderliche Genehmigung fehlt oder die Fahrt nicht unmittelbar mit einer erstattungsfähigen medizinischen Behandlung zusammenhängt.
Das kann beispielsweise Fahrten von der Kurzzeitpflege nach Hause, vom Pflegeheim in die eigene Wohnung, zu einem Familienbesuch oder zu einer privaten Erledigung betreffen. Entscheidend ist dabei nicht allein, wo die Fahrt beginnt oder endet. Maßgeblich ist, ob die Voraussetzungen für eine Leistung der Krankenkasse erfüllt sind oder möglicherweise ein anderer Kostenträger zuständig ist.
Liegt keine Kostenzusage vor, kann Huckepack die Fahrt privat anbieten. Den Preis nennen wir transparent vorab. Für viele Privatfahrten im Kreis Kleve und Wesel kann auf unserer Privatpreise-Seite zunächst eine Kostenschätzung mit dem Online-Rechner erstellt werden.
Auch eine genehmigte Krankenfahrt ist nicht immer kostenlos
Selbst wenn die Krankenkasse die Fahrkosten übernimmt, kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen. Sie beträgt grundsätzlich zehn Prozent der Fahrkosten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro je Fahrt. Die Zuzahlung darf jedoch nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten. Hin- und Rückfahrt gelten dabei als zwei einzelne Fahrten. Eine gültige Zuzahlungsbefreiung kann die Zahlungspflicht entfallen lassen.
Gerade bei regelmäßigen Behandlungen sollte deshalb nicht nur die Genehmigung, sondern auch die mögliche Zuzahlung vor Beginn der Fahrten geklärt werden.
Pflegegrad 2 im Kreis Kleve und Wesel: Erst prüfen, dann sicher planen
Ob die Fahrt von Sonsbeck nach Wesel, von Geldern nach Kleve, von Xanten nach Duisburg oder von Kevelaer nach Düsseldorf führt, ändert nichts am Grundsatz:
Pflegegrad 2 allein ist keine automatische Kostenzusage. Entscheidend sind die medizinische Notwendigkeit, ein zulässiger Ausnahmefall, die korrekt ausgestellte Verordnung und bei genehmigungspflichtigen Fahrten die vorherige Zustimmung der Krankenkasse.
Huckepack entscheidet nicht, welche Kosten Deine Krankenkasse übernimmt. Wir unterstützen Dich aber dabei, die Fahrt passend zu planen, die benötigte Beförderungsart zu klären und den Ablauf rund um die Originalverordnung verständlich zu organisieren.
Drei Schritte bis zur Fahrt
Sprich zuerst mit der behandelnden Arztpraxis über die medizinische Notwendigkeit. Kläre anschließend mit der Krankenkasse, ob eine Genehmigung erforderlich ist. Sobald Verordnung und Kostenfrage geklärt sind, kannst Du Deine Fahrt bei Huckepack anfragen.
Wir fahren Menschen im Kreis Kleve, im Kreis Wesel und am gesamten Niederrhein sitzend, im Rollstuhl, im Tragestuhl oder liegend. Wir sind Krankenfahrdienst, kein Rettungsdienst. Bei einem medizinischen Notfall gilt immer 112. Wird ein Krankentransportwagen mit medizinischer Betreuung benötigt, ist die 19222 die richtige Anlaufstelle.