Verordnung durch einen Arzt
Medizinisch notwendige Krankentransporte d.h. Tragestuhltransporte, Liegend– oder Rollstuhlfahrten werden im Allgemeinen von den Krankenkassen übernommen. Du musst Dir dafür allerdings dazu einen Transportschein vom Arzt ausstellen lassen.
Fahrten wie Entlassungen oder Einweisungen von/zu stationären Krankenhausaufenthalten sind seitens der Krankenkasse genehmigungsfrei.
Arztfahrten können ab Pflegegrad 3 genehmigungsfrei mit einer Verordnung des Arztes direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Fahrten zu hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, onkologischen Chemo– oder Strahlentherapie werden zwar immer von der Kasse übernommen, müssen von dieser aber vorher genehmigt werden.
Vor Fahrtantritt ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, bei allen anderen Fällen ohne automatische Kostenübernahme.