Mit einigen gesetzlichen Krankenkassen haben wir Rahmenverträge mit Vergütungsvereinbarungen. Liegt kein Rahmenvertrag vor, weisen wir Dich darauf hin und stellen Dir die Fahrtkosten in Rechnung. Diese kannst Du anschließend bei Deiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
Benötigst Du aus anderen Gründen eine Krankenbeförderung als Selbstzahler? Hier sind unsere Preise: Huckepack zeigt Dir in der Übersicht, mit welchen Kosten Du rechnen musst.
Die meisten Krankenfahrdienste machen Ihre Preise nicht öffentlich. Bei uns dagegen kannst Du die Transportentgelte direkt in der unten stehenden Tabelle einsehen.
So kannst Du schnell und unkompliziert etwaige Fahrtkosten selbst ermitteln.
Verordnung durch einen Arzt
Medizinisch notwendige Krankentransporte d.h. Tragestuhltransporte, Liegend– oder Rollstuhlfahrten werden im Allgemeinen von den Krankenkassen übernommen. Du musst Dir dafür allerdings dazu einen Transportschein vom Arzt ausstellen lassen.
Fahrten wie Entlassungen oder Einweisungen von/zu stationären Krankenhausaufenthalten sind seitens der Krankenkasse genehmigungsfrei.
Arztfahrten können ab Pflegegrad 3 genehmigungsfrei mit einer Verordnung des Arztes direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Fahrten zu hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, onkologischen Chemo– oder Strahlentherapie werden zwar immer von der Kasse übernommen, müssen von dieser aber vorher genehmigt werden.
Vor Fahrtantritt ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, bei allen anderen Fällen ohne automatische Kostenübernahme.
Wenn die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse geklärt ist, wird Dir lediglich nur noch ein Eigenanteil in Höhe von 10% bzw. mindestens 5,-€ (maximal 10,- €) pro Fahrt zu berechnet, solltest Du nicht von Zuzahlungen befreit sein.
Informationen zur gesetzlichen Lage bei Krankentransporten ansehen.
Bitte beachte, dass nicht vollständig abgegebene Unterlagen einen enormen Bearbeitungsaufwand für uns bedeuten.
Diesen Mehraufwand und damit verbundene unnötige Kosten möchten wir Dir und uns gerne ersparen und Dich daher Bitten, dem Fahrer immer alle Unterlagen bei Fahrtantritt mitzugeben.
Gerne kannst Du innerhalb einer Woche nach der Fahrt die Unterlagen nachreichen. Danach müssen wir den Mehraufwand dann leider in Rechnung stellen.
Dann schau Dir am besten gleich unsere Kostenerstattungs-Übersicht an – dort findest Du alle Kassen aufgelistet, inklusive direktem Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnern.
Anfahrt / Assistenzpauschale
18,00€
Preis pro Besetzt Kilometer
2,70€
Wartezeit ab 15 Minuten
52,00€/Std.
Maximale Personen Anzahl
5
Komfort
Klimaautomatik
Anfahrt / Assistenzpauschale
38,00€
Preis pro Besetzt Kilometer
2,70€
Wartezeit ab 15 Minuten
52,00€/Std.
Maximale Personen Anzahl
5
Komfort
Klimaautomatik, Rollstuhl auf Wunsch
Anfahrt / Assistenzpauschale
65,00€
Preis pro Besetzt Kilometer
3,10€
Wartezeit ab 15 Minuten
92,00€/Std.
Maximale Personen Anzahl
4
Komfort
Klimaautomatik
Anfahrt / Assistenzpauschale
80,00€
Preis pro Besetzt Kilometer
3,30€
Wartezeit ab 15 Minuten
122,00€/Std.
Maximale Personen Anzahl
3
Komfort
Klimaautomatik, Luftfederung Liege
An Sonn- und Feiertagen berechnen wir einen Zuschlag von 20 % pro Fahrt.
Wenn eine Fahrt weniger als 1 Stunde vor Abfahrt abgesagt wird, stellen wir dir anteilig die Leerfahrt in Rechnung
Unsere Preise gelten innerhalb des Huckepack-Einzugsgebiets.
Letzte Aktualisierung: 01.07.2025