Privatfahrten mit Huckepack

Was kostet deine individuelle Fahrt?

Dein Huckepack-Fahrtpreis auf einen Blick

Mit einigen gesetzlichen Krankenkassen haben wir Rahmenverträge mit Vergütungsvereinbarungen. Liegt kein Rahmenvertrag vor, weisen wir Sie darauf hin und stellen Ihnen die Fahrtkosten in Rechnung. Diese können Sie dann bei Ihrer Krankenkassen zur Erstattung einreichen.

Benötigst aus anderen Gründen eine Krankenbeförderung als Selbstzahler? Hier sind unsere Preise: Der kleine Huckepack zeigt Dir in der Übersicht mit welchen Kosten Du rechnen musst.

Transparenz ist uns wichtig

Die meisten Krankenfahrdienste machen Ihre Preise nicht öffentlich. Bei uns dagegen kannst Du die Transportentgelte direkt in der unten stehenden Tabelle einsehen.

So kannst Du schnell und unkompliziert etwaige Fahrtkosten selbst ermitteln.

Die Krankenfahrt als Kassenleistung

Verordnung durch einen Arzt
Medizinisch notwendige Krankentransporte d.h. Tragestuhltransporte, Liegend– oder Rollstuhlfahrten werden im Allgemeinen von den Krankenkassen übernommen. Du musst Dir dafür allerdings dazu einen Transportschein vom Arzt ausstellen lassen.

Fahrten wie Entlassungen oder Einweisungen von/zu stationären Krankenhausaufenthalten sind seitens der Krankenkasse genehmigungsfrei.

Arztfahrten können ab Pflegegrad 3 genehmigungsfrei mit einer Verordnung des Arztes direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Fahrten zu hochfrequenten Behandlungen wie Dialyse, onkologischen Chemo– oder Strahlentherapie werden zwar immer von der Kasse übernommen, müssen von dieser aber vorher genehmigt werden.

Vor Fahrtantritt ist eine Genehmigung der Krankenkasse erforderlich, bei allen anderen Fällen ohne automatische Kostenübernahme.

Wenn die Kostenübernahme seitens der Krankenkasse geklärt ist, wird Dir lediglich  nur noch ein Eigenanteil in Höhe von 10% bzw. mindestens 5,-€ (maximal 10,- €) pro Fahrt zu berechnet, solltest Du nicht von Zuzahlungen befreit sein.

Informationen zur gesetzlichen Lage bei Krankentransporten ansehen.

Bitte beachte, dass nicht vollständig abgegebene Unterlagen einen enormen Bearbeitungsaufwand für uns bedeuten.

Diesen Mehraufwand und damit verbundene unnötige Kosten möchten wir Dir und uns gerne ersparen und Dich daher Bitten, dem Fahrer immer alle Unterlagen bei Fahrtantritt mitzugeben.

Gerne kannst Du innerhalb einer Woche nach der Fahrt die Unterlagen nachreichen. Danach müssen wir den Mehraufwand dann leider in Rechnung stellen.

Du bist unsicher, ob deine Krankenkasse die Fahrt übernimmt?

Dann schau dir am besten gleich unsere Kostenerstattungs-Übersicht an – dort findest du alle Kassen aufgelistet, inklusive direktem Kontakt zu den richtigen Ansprechpartnern.

Normal (sitzend)

Anfahrt / Assistenzpauschale

18,00€​

Preis pro Besetzt Kilometer

2,70€

Wartezeit ab 15 Minuten

52,00€/Std.

Maximale Personen Anzahl

5

Komfort

Klimaautomatik

Rollstuhl (BTW)

Anfahrt / Assistenzpauschale

38,00€​

Preis pro Besetzt Kilometer

2,70€

Wartezeit ab 15 Minuten

52,00€/Std.

Maximale Personen Anzahl

5

Komfort

Klimaautomatik, Rollstuhl auf Wunsch

Tragestuhl (BTW)

Anfahrt / Assistenzpauschale

65,00€​

Preis pro Besetzt Kilometer

3,10€

Wartezeit ab 15 Minuten

92,00€/Std.

Maximale Personen Anzahl

4

Komfort

Klimaautomatik

Liegend (LMW)

Anfahrt / Assistenzpauschale

80,00€​

Preis pro Besetzt Kilometer

3,30€

Wartezeit ab 15 Minuten

122,00€/Std.

Maximale Personen Anzahl

3

Komfort

Klimaautomatik, Luftfederung Liege

Zusätzliche Hinweise zu unseren Preisen:

  • An Sonn- und Feiertagen berechnen wir einen Zuschlag von 20 % pro Fahrt.

  • Wenn eine Fahrt weniger als 1 Stunde vor Abfahrt abgesagt wird, stellen wir dir anteilig die Leerfahrt in Rechnung

  • Unsere Preise gelten innerhalb des Huckepack-Einzugsgebiets.

  • Letzte Aktualisierung: 01.07.2025

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